Die Kirche kann für besondere Konzerte und Veranstaltungen Raum bieten. Über eine mögliche Vermietung entscheidet die Kommission des Kirchenkreises Eins der Altstadt Zürich.
Spezielle Bedinungen wärend Corona-Zeiten für externe Veranstalter:
Covid19 Vorgaben KK1 für Miete von Räumlichkeiten Fraumünster_090921
Hier sämtliche Informationen für Vermietungen und das Anfrageformular mit den Tarifen herunterladen oder online ausfüllen und zusenden: vermietung.kk.eins@reformiert-zuerich.ch
KG Zürich_Allgemeine Mietbestimmungen
Haus- und Benutzungsordnung_Fraumünster Mai2021
Tarifordnun 2020 im Fraumünster
Bestuhlungsplan Fraumünster_Okt. 18
Die maximale Personenbelegung beschränkt sich auf:
- Hauptschiff: 650 Personen
- Orgelempore: 85 Personen
- Angaben ohne Bestuhlung
Ihr Gesuch zur Miete der Kirche Fraumünster schicken Sie bitte an das Kulturhaus Helferei unter: vermietung.kk.eins@reformiert-zuerich.ch. Dort wird es geprüft und der Kommission des Kirchenkreis Eins der Altstadt Zürich vorgelegt, welche dann über das Gesuch entscheidet.
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Anlieferungen (für Veranstalter, anlässlich einer vom Fraumünster bewilligten Veranstaltung im Fraumünster):
Bitte beachtet die Anweisungen der Stadt Zürich:
Zufahrten für Anlieferungen sind auch nach 1200 Uhr möglich. Der entsprechende Fahrzeuglenker muss jedoch über eine Zufahrtsbewilligung in die Sperrzone verfügen.
Eine solche ist erhältlich:
– Am Bahnhofquai 5, Schalter ZVO, Montag bis Freitag, 0630 – 1600 Uhr
– Auf www.parkkarten.ch (die Bewilligung ist sofort verfügbar und kann dann auf dem eigenen Drucker ausgedruckt werden)
Eine solche Zufahrtsbewilligung kostet CHF 10.— ist für den ganzen Kalendertag gültig und muss hinter der Frontscheibe mitgeführt werden.